Die Natur braucht unsere Hilfe! – Bitte spenden Sie!
Ein Aufruf, den Sie bestimmt oft sehen oder hören.
Aber auch wir sind als gemeinnütziger Verband auf Ihre Unterstützung angewiesen! Wir finanzieren uns und unsere Arbeit fast ausschließlich über Spenden von Privatpersonen, Banken, Sparkassen und Storchenpaten, Sponsoren und durch Bußgeldzuweisungen.
Wenn Sie uns und unsere Naturschutzarbeit unterstützen wollen, verwenden Sie bitte das Spendenkonto der HGON – Arbeitskreis Main-Kinzig
Raiffeisenbank Rodenbach
BLZ 506 636 99
Konto 87130
IBAN: DE80 5066 3699 0000 0871 30
BIC: GENODEF1RDB
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Beachten Sie bitte: Um eine Spendenbescheinigung (ab 50 Euro) ausstellen zu können, benötigen wir Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse. Haben wir die Daten, geht Ihnen – ohne besondere Aufforderung – eine Spendenbescheinigung zu. Bei Spenden bis zu 50 Euro genügt der Beleg des Überweisungsträgers zur Vorlage beim Finanzamt.
Bußgeldzuweisungen durch Richter und Staatsanwälte
Bußgeldzuweisungen sind für uns eine wichtige Einnahmequelle. Bei Bußgeldern handelt es sich nicht um Spenden, sondern um Geldbußen, zu deren Zahlung Privatpersonen oder Unternehmen – per Gerichtsurteil oder durch einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft – verpflichtet werden.
Einmal im Jahr erstellt das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. eine Liste, in der Einrichtungen genannt werden, die als Empfänger von Geldauflagen und Geldbußen in Betracht kommen. Diese Liste dient allen hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften als Information – sie stellt keine Empfehlung dar. Gerichte und Staatsanwaltschaften bestimmen – in freier Entscheidung – den Empfänger einer Geldauflage oder Geldbuße.
In der Liste der Einrichtungen, die “als Empfänger von Geldauflagen und Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen können”, ist die HGON – Landesgeschäftsstelle Echzell beim Oberlandesgericht FFM unter der fortlaufenden Nr. 749 für 1997 registriert. Diese Registrierung ist natürlich auch heute noch gültig.