Testament

Ein Testament für die Natur

Viele ältere Menschen erinnern sich gerne daran, wie sie als Kind unbeschwert in einer intakten Natur spielen konnten. Wie sie zum Beispiel einen Strauß aus Margeritte, Glockenblume, Lichtnelke und Hahnenfuß in den Auenwiesen pflückten, einen unverbauten Bach zu einem kleinen See stauten, oder sich im Herbst in den großen Streuobstbeständen am Ortsrand einen leckeren Apfel stibitzten.

Eine ähnlich glückliche Kindheit würden Sie sich auch für Ihre Enkel wünschen?

Leider sind jedoch die Bäche vielerorts verschmutzt und verbaut, in den Wiesen blüht wegen Überdüngung fast nur noch der Löwenzahn und das Streuobst ist zum größten Teil Industrie- und Baugebieten gewichen.

Der Arbeitskreis Main-Kinzig der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, (HGON) setzt sich schon seit Jahren für den Erhalt solcher Lebensräume ein, um so zum Beispiel auch dem Storch und dem Kiebitz ihr Zuhause zurück zu geben.

Das alles kostet viel Geld! Deshalb sind wir auf Spenden und testamentarische Zuwendungen angewiesen.

Sie haben es in der Hand!

Sie können selbst darüber entscheiden, ob Sie mit einem Teil Ihres Vermögens den Natur- und Artenschutz unterstützen wollen.

Sie vererben die Zukunft!

Helfen Sie mit, die Natur für unsere Nachfahren zu bewahren und tun Sie gleichzeitig über Ihren Tod hinaus etwas Gutes!

Was passiert ohne Testament?

Wenn Sie Ihren letzten Willen nicht schriftlich festhalten und auf ein Testament verzichten, bestimmt der Gesetzgeber darüber, was mit Ihrem Vermögen, das Sie vielleicht in vielen Jahren hart erarbeitet haben, geschieht.

Nicht selten führt das zu Streitereien unter den Angehörigen, oder es werden Menschen, die Ihnen besonders nahe gestanden haben, nicht berücksichtigt. Falls Sie keine gesetzmäßigen Erben haben, “kassiert der Staat”.

Ist das wirklich Ihr letzter Wille ?

Es ist Ihr Vermögen, und deshalb sollten Sie darüber entscheiden, welche Menschen oder Institution Sie als Erben einsetzen. Diese Entscheidung müssen Sie aber unbedingt in einem Testament festhalten. Nur so ist garantiert, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen verteilt wird.

Falls Sie den Entschluss gefasst haben, ein Testament zu verfassen, sollten Sie sich auf jeden Fall mit einem Anwalt in Verbindung setzen, er kann Ihnen genaue Auskunft über rechtliche Bestimmungen geben.

Als gemeinnützige Organisationen sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Erbe kann so bis auf den letzten Cent dem Erhalt der Natur dienen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns!