Biotop- und NSG-Pflege

Juwele mit ökologischen Besonderheiten

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft (…) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, (…) erforderlich ist. “
(§ 23 Bundesnaturschutzgesetz)

Seit Jahren betreibt der Arbeitskreis Main-Kinzig in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die Planung, Ausweisung und Erweiterung von Naturschutzgebieten. Die unter Schutz gestellten Feuchtgebiete (Grünland und Auwald) im unteren Kinzigtal, die Halbtrockenrasen im Schlüchterner Raum oder die ausgedehnten Waldanteile im Spessart sind wertvolle Überlebensräume einer Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten, darunter Amphibien und wiesenbrütende Vogelarten, Orchideen und seltene Insekten sowie Biber, Großhöhlenbrüter und altholzbesiedelnde Käferarten.

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Der Main-Kinzig-Kreis ist mit insgesamt 87 Naturschutzgebieten mit Abstand Spitzenreiter in Hessen! Sie umfassen eine Gesamtfläche von 2782ha oder 2% des Kreises. Ein Großteil der Ausweisungen dieser Naturschutzgebiete ging auf Initiative und Vorarbeit der HGON zurück.

Gebietsbetreuung gemeinsam mit den Behörden

Eine ganze Reihe dieser Gebiete werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von HGON-Mitgliedern ehrenamtlich betreut.

Als Beispiel soll hier als erstes der „Graf-Dietrichs-Weiher von Fischborn“, dessen Eigentümer die HGON ist und der im gleichnamigen NSG liegt, genannt werden. Unter Vogelkundlern ist er weithin bekannt und hat sich seit seiner Unterschutzstellung zu einem ornithologischen Hotspot entwickelt. Das Gebiet ist unter anderem Brutplatz von Zwergtaucher und Tafelente. Auch der Eisvogel kann von einem Unterstand aus regelmäßig beobachtet werden. Im Frühjahr und im Herbst während des jeweiligen Vogelzugs dient er vielen Limikolen-Arten als Rastplatz. Das NSG wird vom Arbeitskreis Main-Kinzig der HGON in Zusammenarbeit mit der Oberen Naturschutzbehörde und dem Forstamt Schlüchtern betreut. Gemeinsam sind wir auf der Suche nach einem Pflegekonzept, das einerseits die Artenvielfalt im Gebiet nach Möglichkeit fördert, mindestens aber erhält und andererseits die finanzielle und zeitliche Belastung der Beteiligten in erträglichem Maße hält.

Ein weiteres Beispiel ist das NSG „Kirschwiesen von Marjoß“, das sich im Privatbesitz von HGON-Mitgliedern befindet. Es ist gleichzeitig Teil des europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) Schutzgebietsnetzes. Hier siedelte sich bereits wenige Tage nach dem Aussetzen der ersten Biber im Spessart im Jahr 1987 eines der Tiere an. Seit dem ist das Gebiet ununterbrochen Biberrevier. Die Betreuung dieses wertvollen Feuchtgebietes wird seit seiner Ausweisung als NSG von den Eigentümern im Sinne der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und der HGON durchgeführt.

Gebietsbetreuer des NSG „Hässeler Weiher von Neuenhaßlau“ ist zwar kein HGON-Mitglied, jedoch wird dort seit dem Jahr 2016 unter HGON-Regie eine ganzjährige Multi-Spezies-Beweidung mit Heckrindern und Konik-Pferden durchgeführt und so das Gebiet zusammen mit einem Teil seines Umfeldes kostengünstig und sehr effektiv gepflegt. Hier Arbeitet die HGON eng mit der Obere Naturschutzbehörde zusammen.

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Auch um wertvolle Flächen außerhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten kümmert sich die HGON. In der Flur „Flos von Langenselbold“ wird in Zusammenarbeit mit Hessen Mobil seit Jahren eine etwa fünf Hektar große Fläche im Eigentum der HGON und der Bundesrepublik Deutschland für Bodenbrüter und hier speziell den Kiebitz optimiert. Diese Arbeit war im Jahr 2016 von Erfolg gekrönt, als nach Jahren der Abwesenheit erstmals wieder 4-5 Kiebitzpaare hier brüteten und erfolgreich Junge großzogen.